Infoabend zum neuen Bestattungsgesetz
Seit einigen Wochen ist das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Es bietet Menschen die Möglichkeit, unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Anfragen zu nicht üblichen Bestattungsformen gaben wohl den Anlass für diese Veränderung. Die neuen Möglichkeiten sind: die Flussbestattung, die Verstreuung der Asche, die Aufbewahrung der Urne zuhause, die “würdevolle Umgestaltung” der Asche, außerdem die Tuchbestattung. Das Gesetz erweitert auch die Möglichkeit, „Sternenkinder“ zu bestatten, was zu begrüßen ist.
Nur wer zu Lebzeiten eine veränderte Bestattungsform für sich schriftlich festlegt, kann diese für sich in Anspruch nehmen. Ansonsten gilt die übliche Sarg- oder Urnenbestattung auf dem Friedhof, die auch von Seiten der Kirche unterstützt wird, weil die namentliche, öffentlich zugängliche Grabstätte ein wichtiger Ort für Trauer und Gedenken ist. Fehlt ein solcher Ort, dann kommt es immer wieder vor, dass das den Trauerprozess Hinterbliebener erschwert. Richtig ist, dass in dieser Hinsicht Hinterbliebene sehr unterschiedlich empfinden.
Natürlich werden wir auch bei anderen Bestattungsformen eine gottesdienstliche Feier, ob nun Sterbeamt oder Verabschiedungsfeier anbieten. Wir lassen niemanden in der Trauer allein.
Sprechen Sie die Seelsorger*innen in Ihrer Pfarrei oder im Pastoralen Raum gerne an. Sie sprechen gerne mit Ihnen über diese wichtigen Fragen.
Zum neuen Bestattungsgesetz informieren Gemeindereferentin Christina Bender und Kaplan Christian Jager:
am Dienstag, 11.11.2025, im Pfarrhaus Kirchberg
am Dienstag, 18.11.2025, im Jugendheim Beltheim
jeweils um 19:30 Uhr